So gewiJ3 -ich überzeugt biri, cfeJ3 der Anteif der N’ergung an einer freien Handlung für die reine Pflichtmafiigkeıt dieser Handiung nichts bevveist, so glaube ich eben daraus* foJgern* zu können, daJ3 ;dıe şittliche Voilkomrrienheit des Menşchen gerade r\UY_,aus diesem Ânteil seiner Neiguftg an seinem mprafischen Handein erhellen kanm Der Mensch nâmlich İst.
nicht dazu bestimmt, einzelne şittliche* Hdndlungen zu ver- richten, sondern ein sittiiçhes Wesen zü şem> Nicfrt Tugenden, sondern “die Tugend isf seirre Vörschrift, urttf Tugetıd iöt-nichts anders, als eine Neığüng zur der Pflicht. Wiesehr alsa auchHcmdlungen aus Neigung und Hand’ungen aus Pfiicht in objek- tivem Sinne einander entgegenstehen, so ist dıes doch in sub- jektivem Sinn nicht also, und c[er Mensch darf nicht nur, son dern soli Lust und Pflicht in Verbindung bringen; er soll seiner Vernunft mit Freuden gehorchen. Nicht um sie wie eine Last wegzuwerfen oder wie eine grobe Hülle von §:ch abzustreifen, nein, um sie aufs innigste mit seinem höhern Selbst zu verein- baren, ist seiner reinen Geisternatur eine sinnüche beigestellt. Dadurch schon daB sie ihn zum vemünf^’g-sinnlichen Wesen, das ist zum Menschen, machte, kündigte ihm die Natur die Verpflichtung an, nicht zu trennen, was sie verbunden hat, auch in den remsten ÂuBerungen seines göttlichen Teiles den sinnlichen nicht hinter sich zu lassen und den Triumph des einen nicht auf Unterdrückung des andern zu gründen. Erst alsdann, wenn sie aus seiner gesamten Menschheit als die vereinigte Wirkung beider Prinzipien hervorquillt, wenn sie ihm zur Natur geworden ist, ist seine sittliche Denkart geborgen, denn so lange der sittliche Geist noch Gevvalt anvvendet, so muB der Ncturtrieb ihm noch Macht entgegenzusetzen haben. Der b’oB niedergeworfene Feind kann wieder aufstehen, aber der versöhnte ist wahrhaft überwunden.